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Tollkirsche

Tollkirsche (Atropa bella-donna)

Die Tollkirsche gehört zur Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae).

Synonyme/einheimische Namen: Echte Tollkirsche, Gemeine Tollkirsche


Monographien "Belladonnablätter" (Belladonnae folium), "Belladonnablättertrockenextrakt", "Belladonnapulver", "Belladonnatinktur"

Belladonnablätter (Belladonnae folium) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) sind

  • die Blätter oder die Blätter mit Zweigspitzen (blühend und gelegentlich Früchte tragend) von Atropa belladonna*,
  • getrocknet,
  • mit einem bestimmten Mindestgehalt an Gesamtalkaloiden (überwiegend Hyoscyamin, wenig Scopolamin), berechnet als Hyoscyamin

Geruch: Belladonnablätter riechen leicht widerlich.

Eingestellte Belladonnatinktur (Belladonnae folii tinctura normata) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) ist

  • die Tinktur aus Belladonnablättern (Belladonnae folium, s.o.),
  • mit einem bestimmten Gehalt an Gesamtalkaloiden (überwiegend Hyoscyamin, wenig Scopolamin), berechnet als Hyoscyamin.

Eingestellter Belladonnablättertrockenextrakt (Belladonnae folii extractum siccum normatum) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) ist

  • der Trockenextrakt aus Belladonnablättern (Belladonnae folium, s.o.),
  • eingestellt auf einen bestimmten Gehalt an Gesamtalkaloiden, berechnet als Hyoscyamin.

Aussehen: Eingestellter Belladonnablättertrockenextrakt ist ein hygroskopisches (= Wasser anziehendes) Pulver von brauner bis grünlicher Farbe.

Eingestelltes Belladonnapulver (Belladonnae pulvis normatus) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) sind

  • pulverisierte Belladonnablätter,
  • ggf. eingestellt,
  • mit einem bestimmten Gehalt an Gesamtalkaloiden, berechnet als Hyoscyamin.

Geruch: Eingestelltes Belladonnapulver riecht leicht widerlich.

* botanische Schreibweise: Atropa belladonna L.


Belladonnablätter Rezeptpflicht

Arzneimittel mit Belladonnablättern (Belladonnae folium) oder ihren Zubereitungen sind in Deutschland rezeptpflichtig (verschreibungspflichtig).

 

Von der Rezeptpflicht ausgenommen sind Zubereitungen zum äußeren Gebrauch und bestimmte homöopathische Zubereitungen.


Tollkirsche: Historische Bilder



Quellen

  • Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Bundesamt für Justiz (2019). Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV) Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1 und § 5) Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nr. 1. Abgerufen 2021-01 von https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/anlage_1.html.
  • Europäisches Arzneibuch (Ph.Eur.) 10. Ausgabe (Grundwerk 2020), Amtliche deutsche Ausgabe. Deutscher Apotheker Verlag.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2021