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Rosmarinblätter und Rosmarinöl nach HMPC (Monographie s. u.):
- Behandlung der Symptome von Dyspepsie und leichten krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden (innerliche Anwendung).
- Linderung von leichten Muskelschmerzen oder Gelenkschmerzen (äußerliche Anwendung).
- Linderung bei leichten peripheren Durchblutungsstörungen (äußerliche Anwendung).
Rosmarinblätter nach Standardzulassung:
- Innerliche Andwendung als Tee: Bei Verdauungsbeschwerden.
- Äußerliche Anwendung als Aufguss (Badezusatz): Zur Unterstützenden Therapie bei Rheumatische Erkrankungen; bei Kreislaufbeschwerden.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen nicht eine medizinische oder
pharmazeutische Beratung. Sie dienen nicht der Selbstmedikation. Anwendungsgebiete,
Wirkungen, Nebenwirkungen und Gegenanzeigen sind hier nicht vollständig beschrieben. Für die geeignete Anwendung fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Bei pflanzlichen Arzneimitteln lesen Sie die
Packungsbeilage.
Rosmarinblätter-Tee:
- 1 Teelöffel Rosmarinblätter (ca. 2 g)
- mit ca. 150 ml kochendem Wasser aufgießen,
- nach ca. 10 bis 15 Minuten abgießen.
- Diesen Tee 2 bis 3 mal täglich trinken.
Rosmarinblätter als Badezusatz:
- 50 g Rosmarinblätter
- mit 1 l kochendem Wasser aufgießen,
- nach ca. 10 bis 15 Minuten abgießen,
- zu einem Vollbad verdünnen.
Rosmarinöl zum Einnehmen (bei Dyspepsie und leichten krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden)
- 2 Tropfen Rosmarinöl
- täglich einnehmen.
Rosmarinöl als Badezusatz
- 10 bis 27 mg pro Liter Bad
- zum Bad geben.
- Alle 2 bis 3 Tage einmal mit dem Badezusatz baden.
Rosmarinblätter (Rosmarini folium) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) sind
- die ganzen Blätter von Rosmarinus officinalis*,
- getrocknet,
- mit bestimmten Mindestgehalten an ätherischem Öl und an Hydroxyzimtsäure-Derivaten, berechnet als Rosmarinsäure.
Geruch: Rosmarinblätter riechen stark aromatisch.
Rosmarinöl (Rosmarini aetheroleum) nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur. 10) ist
- das ätherische Öl aus den blühenden oberirdischen Teilen von Rosmarinus officinalis*,
- durch Wasserdampfdestillation gewonnen.
Aussehen: Rosmarinöl ist eine klare, leicht bewegliche Flüssigkeit. Das ätherische Öl ist farblos oder blassgelb.
Geruch: Rosmarinöl riecht charakteristisch.
Die Herkunft (spanisch, marokkanisch oder tunesisch) wird angegeben.
Rosmarinblätter (Rosmarini folium) mit der Einstufung "Traditional use" (traditionelles pflanzliches Arzneimittel) nach HMPC sind
- die Blätter von Rosmarinus officinalis* (entsprechend Ph. Eur.),
- ganz oder zerkleinert, getrocknet, oder
- als bestimmte flüssige Extrakte oder
- als Presssaft aus den frischen Blättern,
- zum Einnehmen als Tee bzw. zum Einnehmen in fester Form (z.B. als Tabletten) oder flüssiger Form (z.B. als Lösung) oder
- zur Anwendung als Badezusatz als Blätter oder in flüssiger Form.
Rosmarinöl (Rosmarini aetheroleum) mit der Einstufung "Traditional use" (traditionelles pflanzliches Arzneimittel) nach HMPC ist
- das ätherische Öl von Rosmarinus officinalis* (entsprechend Ph. Eur.),
- zum Einnehmen in flüssiger Form oder
- zum Auftragen auf die Haut in flüssiger Form (z.B. als Lösung) oder halbfester Form (z.B. als Salbe) oder
- als Badezusatz in flüssiger oder halbfester Form.
* botanische Schreibweise: Rosmarinus officinalis L.
Inhaltsstoffe des ätherischen Öls von Rosmarin sind vor allem
- 1,8-Cineol (Eucalyptol),
- Campher,
außerdem unter anderem
- α-Pinen,
- Borneol
- Camphen.
Die Anteile schwanken abhängig von der Herkunft des ätherischen Öls. Deswegen wird im Arzneibuch unterschieden zwischen Rosmarinöl marokkanischer bzw. tunesischer Herkunft (hoher Cineol-Anteil)
und spanischer Herkunft (ähnliche Anteile an Cineol und Campher).
Rosmarinblätter enthalten unter anderem auch
- bitterere Diterpenphenole (u.a. Carnosolsäure),
- Lamiaceengerbstoffe (unter anderem Rosmarisäure)
- Flavone
- Flavonglycoside
- Triterpene (u.a Oleanolsäure- und Ursolsäure-Derivate).
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European Medicines Agency (EMA), Committee on Herbal Medicinal Products (HMPC) (15.07.2010): EMA/HMPC/13633/2009. Community herbal monograph on Rosmarinus
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Letzte Akualisierung: 19.06.2023